U-Untersuchungen – Alles was du wissen solltest
Das gelbe Heft und die U-Untersuchungen – Ein Interview mit Expertin Dr. Lydia Bodner
Bereits im Krankenhaus, wenn das Baby nur wenige Tage alt ist, bekommt man das gelbe Heft und das Kind wird untersucht. Alles Babys erhalten im Krankenhaus mindestens eine Vorsorgeuntersuchung, man spricht hier von der U1. Die Neugeborenenuntersuchung wird in das gelbe Kinderuntersuchungsheft eingetragen. Von nun an begleitet dich dieses Heft dich und dein Kind die nächsten sechs Jahre. Insgesamt zehn Früherkennungsuntersuchungen, die U1 bis U9, werden bis zum Vorschulalter in das gelbe Heft notiert.
Ich habe Dr. Lydia Bodner zum gelben Heft und den U-Untersuchungen befragt. Lydia ist Fachexpertin und betreut bei der SBK den Bereich „Gesund bleiben“.
Lydia Bodner |
Liebe Lydia, vielen Dank, dass du dir Zeit nimmst. Ich finde das Thema sehr wichtig und möchte etwas dazu beitragen, dass die U-Untersuchungen ernster genommen werden.
Wie ist das denn mit der „Pflicht“? Muss man die U-Untersuchungen
machen?
Nein, niemand wird dazu gezwungen, mit seinem Kind zur
U-Untersuchung zu gehen. Ich würde es Eltern aber immer empfehlen, da die
Untersuchungen Hinweise geben können, ob sich ein Kind altersgemäß entwickelt.
Früh erkannt lassen sich Krankheiten oder Entwicklungsstörungen meist gut
behandeln. Natürlich entwickelt sich jedes Kind individuell und Ärzte,
Ärztinnen und Eltern sollten sich nicht zu sehr an theoretische Vorgaben
klammern, wie ein Kind in einem gewissen Alter zu sein hat. Es ist normal, dass
es Unterschiede zwischen Kindern gibt. Wenn aber doch einmal etwas bei einer
U-Untersuchung entdeckt werden sollte, kann man anschließend gemeinsam
entscheiden, ob und welche Behandlung nötig ist.
Die U-Untersuchungen werden von den Krankenkassen bezahlt. Was leistet die SBK zusätzlich?
Bis zur U9 und bei der J1 handelt es sich bei allen
Untersuchungen um gesetzliche Leistungen, die von jeder Krankenkasse übernommen
werden. Bei der SBK haben wir uns entschieden, auch die drei zusätzlichen
Untersuchungen U10, U11 und J2 bei Vertragsärzten zu bezahlen, damit Kinder
nicht nur im Kleinkindalter, sondern auch beim Heranwachsen geschützt sind. Wir
sind einen Vertrag mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte
eingegangen, sodass die Kosten für die Untersuchungen direkt vom Arzt über die
Versichertenkarte abgerechnet werden können. Somit haben Kinder auch im Alter
von 7-8 (bei der U10), 9-10 (bei der U11) und 16-17 Jahren (bei der J2) noch
mal die Chance auf einen Check-up.
Für eine Übersicht kannst du auch gerne HIER schauen.
Gibt es Unterschiede in den Bundesländern?
Nein, das ist überall in Deutschland gleich geregelt. Sowohl die
U- als auch die J-Untersuchungen haben den selben Inhalt, und auch die
gesetzlichen Leistungen unterscheiden sich nicht in den einzelnen
Bundesländern. Die Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern
gilt bundesweit für Ärzte und Ärztinnen.
Warum sollte man die U’s machen? Vorteile für die
Entwicklung?
Wie gesagt, dienen die Untersuchungen vor allem dazu, die
körperliche und geistige Entwicklung eines Kindes zu beobachten und bieten
daher vor allem Sicherheit. Sollte doch einmal etwas entdeckt werden, ist das
meist kein Problem. Denn viele Krankheiten oder Entwicklungsstörungen im
Kindes- und Jugendalter lassen sich gut behandeln, wenn sie rechtzeitig erkannt
werden.
Muss ich die Untersuchungen im vorgegebenen Alter machen
lassen?
Die Untersuchungen sollten wirklich im dafür genannten Zeitraum
stattfinden, weil sie dann am sinnvollsten und aussagekräftigsten sind.
Natürlich gibt es Toleranzgrenzen, aber werden die Untersuchungen nicht im
vorgegebenen Altersabschnitt durchgeführt, darf die Kasse die Kosten leider
nicht erstatten. Dann können Eltern erst wieder zur darauffolgenden
Untersuchung mit ihrem Kind gehen.
Meine Tochter wird bald 8 Jahre alt und hat ja keinen gesetzlichen Anspruch mehr auf eine U-Untersuchung. Was kommt nach der U9?
Die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der Kassen enden erst
einmal nach der U9, also etwa nach dem 5. Geburtstag eines Kindes (theoretisch
geht es dann erst wieder mit der J1 im Alter von 13 Jahren weiter). Das ist ein
ziemlich langer Zeitraum, da tut sich bei der Entwicklung von Kindern so viel.
Daher empfehlen und zahlen wir auch die U10 und die U11. Bei der U10, die im
Alter von 7-8 Jahren gemacht werden sollte, untersucht der Arzt oder die Ärztin
das Kind auf Lese- und Rechtschreibstörungen. Auch die motorische Entwicklung
wird angeschaut und ob eventuell Verhaltensstörungen beim Kind vorliegen. Die
U11, zwei bis drei Jahre später, bezieht eventuell vorhandene Probleme in der
Schule mit ein, und auch mögliche Sozialisations- und Verhaltensstörungen
spielen wieder eine Rolle. Hier schauen sich Arzt oder Ärztin auch den Mund-
und Kieferraum des Kindes genauer an und beraten zu Themen wie Ernährung,
Bewegung, Stress, Sucht und Mediennutzung.
Warum sind die weiteren U-Untersuchungen kein Standard?
Der Gesetzgeber hat die U1-U9 und die J1 als Standard
eingeführt, weil Kinder sich vor allem in den allerersten Lebensjahren sehr
schnell entwickeln. Wir finden aber, dass der Zeitraum von acht Jahren zwischen
der U9 und der J1 dennoch ziemlich lang ist. Im Alter zwischen 5 und 13
passieren so viele wichtige Dinge im Leben von Kindern und Jugendlichen, wie
die Einschulung oder auch der Eintritt in die Pubertät. Wer sichergehen will,
dass sich sein Kind gut entwickelt und Krankheiten oder Entwicklungsstörungen
so früh wie möglich behandeln will, kann mit seinem Kind daher zur U10 und U11
gehen. Nach der J1 kommt noch die J2, die ebenfalls keine Kassenleistung ist.
Diese zahlen wir aber ebenfalls zusätzlich. Die J2 ist für 16- bis 17-Jährige
gedacht. Hier können Pubertäts-, Sexual- sowie Sozialisations- und
Verhaltensstörungen erkannt werden. Außerdem steht die Untersuchung auf
Haltungsstörungen, Kropfbildung und Diabetes auf dem Plan.
Ihr seht, U-Untersuchungen sind immens wichtig, um mögliche Auffälligkeiten in der motorischen oder sprachlichen Entwicklung beim Kind frühzeitig erkennen zu können. Nur so können Maßnahmen zur Verbesserung greifen. Ob eure Krankenkasse die weiteren U-Untersuchungen im Schulalter zahlt? Fragt doch einfach mal nach. Bei der SBK seid ihr auf alle Fälle richtig. Denn hier bekommt ihr viele zusätzliche Leistungen, die die Krankenkassen nicht zahlen.
Schreibe einen Kommentar