6 Tipps zum Kinderkrankengeld

Kinderkrankengeld – Was muss ich tun?

Leider gibt es kein Kind, dass immer gesund ist. Hier ein Schnupfen, dort ein paar Fiebertage, Husten, Bauchschmerzen, allgemeines Unwohlsein.

Momentan geht zumindest hier in Hamburg ein fieser Virus rum. Überall hört man, dass Kinder über mehrere Tage fiebrig sind. Mir graut es ja immer davor. Heißt das doch, dass man selbst der Arbeit fern bleiben muss. Das Kind geht vor. Aber wie ist man als Arbeitnehmer abgesichert? Was muss ich beachten? Was muss ich befürchten? 

Ich habe euch mal aufgeschrieben, was es zum Thema Kinderkrankengeld zu beachten gibt.

Kinderkrankengeld – was ist das überhaupt?

Das sogenannte Kinderkrankengeld ist eine tolle Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung für Eltern, die ein krankes Kind betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten gehen können. Obwohl Du Anspruch darauf hast, für die Pflege Deines kranken Kindes daheim zu bleiben, muss Dein Arbeitgeber Dir kein Geld für diese Fehltage zahlen. Wenn Du selbst krank bist, ist das etwas anderes: Dann hast Du sechs Wochen lang Anspruch auf Lohnfortzahlung. Aber wenn Dein Kind krank ist: Fehlanzeige! Hier springt dann Deine gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt Dir einen gewissen Teil Deines Bruttogehalts weiter. Neben den Sorgen um die Gesundheit Deines Kindes musst du Dir also zumindest keine finanziellen Sorgen machen.

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Foto: SBK

Wann habe ich Anspruch auf Kinderkrankengeld?

Um Kinderkrankengeld zu erhalten, müssen Dein Kind und Du bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Du darfst in der Fehlzeit kein Gehalt von Deinem Arbeitgeber erhalten, wenn also z.B. tariflich eine Lohnfortzahlung festgelegt ist, erhältst Du nicht zusätzlich noch das Kinderkrankengeld. Es darf in Eurem Haushalt außerdem keine andere Person geben, die sich an Deiner Stelle um das Kind kümmern könnte, z.B. ein Au-Pair oder die Oma, die bei Euch wohnt.

Wieviel Kinderkrankengeld bekomme ich und wie lange erhalte ich es?

Deine gesetzliche Krankenkasse zahlt Dir das Kinderkrankengeld für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren. Bei Kindern mit Behinderung entfällt diese Altersgrenze übrigens. Deine Krankenkasse übernimmt 90 Prozent Deines ausgefallenen Nettogehalts, wenn Du in den letzten 12 Monaten davor Einmalzahlungen wie z.B. Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld erhalten hast sogar 100 %. Begrenzt ist dies jedoch auf maximal 98,88 Euro pro Kalendertag, und zwar für maximal zehn Tage im Jahr. Diese zehn Tage im Jahr können beide Elternteile beanspruchen – zusammen ergeben sich also zwanzig Tage. Bei mehr als zwei Kindern ist der Anspruch auf insgesamt 25 Tage je Elternteil begrenzt. 

Die gute Nachricht für Alleinerziehende: Sie erhalten je Kind 20 Tage lang Kinderkrankengeld, bei mehr als zwei Kindern sogar bis zu 50 Tage. 

 

Können Mama und Papa sich den Anspruch auch gegenseitig übertragen?

Grundsätzlich ist es auch möglich, den Anspruch des Vaters auf die Mutter zu übertragen oder umgekehrt. Wichtig ist, dass Dein Arbeitgeber hierbei zustimmt, da Du Deinen Anspruch auf Freistellung ja schon ausgeschöpft hast. Wenn Dein Arbeitgeber sein Ok gibt, muss die Übertragung des Anspruchs schriftlich bei der Krankenkasse des Elternteils beantragt werden, der den Anspruch überschreiben möchte.

Was muss ich tun, um Kinderkrankengeld zu erhalten?

Wichtig ist, dass ein Arzt bescheinigt, dass Dein Kind krank ist und Dich braucht, um gesund zu werden. Der Arzt stellt Dir nach der Untersuchung einen Krankenschein aus. Alles Weitere ist ganz leicht: Du musst nur die Rückseite der Bescheinigung ausfüllen und unterschreiben. Dies ist der Antrag auf Kinderkrankengeld, den Du nun bei Deiner Krankenkasse einreichen kannst. Manche Arbeitgeber wünschen auch eine Bescheinigung für ihre Unterlagen. Solltest Du hierfür keine extra Bescheinigung beim Kinderarzt erhalten haben, reicht im Normalfall auch eine Kopie der Bescheinigung für die Krankenkasse aus. 

Wichtiger Tipp: Sollte der Arzt die Diagnose Deines Kindes auf der Vorderseite der Bescheinigung vermerkt haben, denk daran, sie für den Arbeitgeber unkenntlich zu machen. 

Gibt es beim Kinderkrankengeld Unterschiede zwischen den Krankenkassen?

Leistungsumfang und Leistungsdauer sind gesetzlich vorgeschrieben, deshalb bieten hier alle Krankenkassen das Gleiche. Die Erfahrung jedoch zeigt: Meistens hat man noch ein paar Fragen zum Antrag, und natürlich möchtest Du das Geld schnell auf dem Konto haben – spätestens wenn die nächste Miete fällig wird. Es ist also hilfreich, wenn Deine Kasse Dich hier unterstützt. Ideal ist es, wenn Deine Krankenkasse Dir bei der Antragsstellung so viel Arbeit wie möglich abnimmt. Und je schneller sie zahlt, desto besser. Die Leistung ist also immer die gleiche – wie Du als Versicherte jedoch an die Leistung kommst, da gibt es große Unterschiede. Im Internet kann man sich z.B. auf Verbraucherportalen schlau machen, was Eltern berichten – oder man fragt im Bekanntenkreis, welche Erfahrungen die Leute mit ihren Kassen gemacht haben. Bei der SBKhat jeder Kunde einen persönlichen Kundenberater, der sich von Anfang bis Ende um alles kümmert – im Stress zwischen Fieberzäpfchen und Suppe löffeln sicher von Vorteil 😉

Falls Ihr noch Fragen habt, löchert mich gerne!

Ansonsten hoffe ich, dass eure Kinder gesund und munter sind – und bleiben.

Bis bald

eure Isa

*Der Text erstand in Zusammenarbeit mit der SBK. Vielen Dank!*

Kinderkrankengeld

20 Kommentare

  • Hallo, habe gehört es gibt nur 67% Prozent von meinen lohn��? Ich bin auch bei der sbk und das erste mal auf meine Zwillinge krankgeschrieben!

  • Liebe Christina!
    Soweit ich weiß, bekommst du, wie im Post geschrieben, 90 % deines Nettolohns von der Krankenkasse. Ich kann aber gerne nochmal nachfragen.
    Liebe Grüße
    Isa

  • So, liebe Christina! Jetzt habe ich mich bei der SBK nochmal schlau gemacht.

    Eine 67% – Regelung ist weder mir noch der SBK bekannt. Der Grundsatz ist: Deine Krankenkasse übernimmt 90 Prozent Deines ausgefallenen Nettogehalts, wenn Du in den letzten 12 Monaten davor Einmalzahlungen wie z.B. Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld erhalten hast sogar 100 %. Diese 90% bzw. 100 % bilden das Brutto – Kinderkrankengeld. Was im Text nicht steht: Du musst (wie immer leider) Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zahlen. In der Krankenversicherung musst Du keine Beiträge bezahlen. Berechnet werden die Beiträge aus 80 Prozent Deines Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens. Du zahlst höchstens die Hälfte der Beiträge. Den Rest übernimmt die SBK.

    Ich hoffe, das hilft dir.

  • Hallo Isa, ich habe mal eine Frage zu den Kranktagen. Ich habe 3 Kinder (8,5,1) und war mit der kleinsten schon im Januar volle 10 Tage zu Hause. Jetzt war vom 27.02-03.03 nochmal mit ihr zu hause und habe Antrag auf Übertragung der Kranktage meines Mannes auf mich gemacht. Hätte ich das nicht gebraucht? Wir sind alle 5 bei der SBK. LG Jenny

  • Was noch fehlt, ist die Anmerkung, dass von ihren Eltern begleitete Kindern die im Krankenhaus liegen, nicht die 10 Tage pro Jahr benutzen müssen – das läuft davon unabhängig. Habe ich in der Broschüre für Kinderrheuma gelesen!

  • Was noch fehlt, ist die Anmerkung, dass von ihren Eltern begleitete Kindern die im Krankenhaus liegen, nicht die 10 Tage pro Jahr benutzen müssen – das läuft davon unabhängig. Habe ich in der Broschüre für Kinderrheuma gelesen!

  • Liebe Jenny,

    du hast das genau richtig gemacht – einen Antrag muss man immer stellen, egal ob alle Familienmitglieder bei der gleichen Krankenkasse sind oder nicht. Wichtig ist aber: Ob die Übertragung der Krankheitstage zugesagt werden, hängt nicht von der Kasse ab, sondern von Deinem Arbeitgeber. Er muss letztlich entscheiden, ob er Dir diese Möglichkeit einräumt oder nicht. Deshalb sollte man lieber immer vorab mit dem Arbeitgeber Rücksprache halten. Wenn Du Fragen zu Einzelheiten hast, wie es speziell in Deiner Situation läuft, ruf einfach mal bei Deinem persönlichen Kundenberater von der SBK an. Der kann Dir dann ganz schnell weiterhelfen.

    Alles Gute und hoffentlich bleiben Deine Kleinen gesund!

    Bis bald
    Isa

  • Liebe Manuela,

    das stimmt! Wirklich beruhigend zu wissen: Wenn mein Kind ins Krankenhaus kommt, darf ich als Elternteil begleiten – egal wie lange es dauert und bei voller Bezahlung! Das Elternteil, das das Kind begleitet, nimmt dann unbezahlten Urlaub beim Arbeitgeber, und die Krankenkasse des Kindes übernimmt die Gehaltsfortzahlung in voller Höhe. Mit den 10 Tagen hat das nichts zu tun. Und noch ein Tipp: Manche Kassen wie die SBK übernehmen sogar eine Haushaltshilfe, damit der Betrieb zu Hause normal weiterlaufen kann. Gerade wenn es Geschwisterkinder gibt, ist das ja sehr wichtig. Auch hier gilt: Einfach mal bei der Krankenkasse des Kindes nachfragen!

    Liebe Grüße
    Isa

  • Hallo Isar, du hattest geschrieben, dass die Leistungen bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich ist. Weißt du, ob das auch für die freie Heilfürsorge gilt? (Ich bin bei einer gesetzlichen KK versichert und mein Mann bei der freien Heilfürsorge).
    Viele Grüße, Katrin

  • Hallo, wie ist es bei einem 450€ Job wenn man über den Mann in der Krankenkasse Familienversichert ist!?
    Lg

  • Hallo.
    Du hast geschrieben, dass die Kinderkrankentage bei mehr als zwei Kindern auf 25 Tage pro Elternteil begrenzt ist. Hab ich dann nicht 10 Tage pro Kind? Ich habe drei Kinder (9,7 und 2 Jahre)
    LG Kathrin

  • Hallo – das kann ich dir leider nicht beantworten. Frag doch mal bei deiner KK nach. Liebe Grüße Isa

  • Hallo – das kann ich dir leider nicht beantworten. Frag doch mal bei deiner KK nach. Liebe Grüße Isa

  • Hallo Kathrin! Das kann ich dir leider nicht beantworten. Frag doch mal bei deiner KK nach. Liebe Grüße Isa

  • Hallo, zur Zeit bin ich mit meinem kranken Kind zu Hause und dazu selber noch krank. Könnte mein Mann hier auch Kinderkrankengeld erhalten, um für uns beide zu sorgen? LG

  • Hallo Isa,

    dass die Krankenkasse 100% bei Krankenhausauenthalt des Kindes übernimmt ist mir neu! War im September drei Tage mit meiner Tochter im Krankenhaus und hab ungefähr 80% erstattet bekommen. Bei den nächsten beiden Krankenhausaufenthalten im Oktober und Dezember habe ich Urlaub genommen, damit ich keine Einbußen im zukünftigen Elterngeld für Kind Nr. 2 bekomme…hätte ich also gar nicht machen müssen? Lieben Dank und Grüße

  • Natürlich! Er kann genau wie du die "Kinderkrankentage" nehmen, sofern er im Angestelltenverhältnis steht. Ruf am besten mal deine Krankenkasse an.

  • Ich bin hier ja auch kein Experte. Aber die Infos, die ich niedergeschrieben habe, stimmen. Vielelicht ist das bei KH-Aufenthalten anders. Ruf deine Krankenkasse einfach an. LG Isa

  • Hallo Isa,

    so, jetzt hab ich mich bei meiner gesetzlichen Krankenkasse noch mal erkundigt. Sie hat mir bestätigt, dass die 10 Tage bei stationärem Aufenthalt des Kindes der Begleitperson nicht angerechnet werden, jedoch die Höhe des Verdienstausfalls gleich dem normalen Kinderkrankengeld ist, max. 70,72euro pro Tag bei meiner Krankenkasse. Und nicht 100%. Ich hoffe, diese Auskunft ist jetzt richtig, da das Ganze schon sehr verwirrend ist und frau auch nicht wirklich gescheit informiert wird. Daher vielen Dank für Deinen Post. Schöne Grüße Heidi

  • In diesem Fall wenn mama selbst krank ist könnte such Haushaltshilfe beantragt werden. Dann geht das nicht zu lasten der kindkranktage und der ehemann hat Anspruch auf erstattung nettoverdienstausfall abzüglich der gesetzluchen zuzahlung von max. 10 € pro tag. Näheres bei der kk erfragen

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