Versicherungen in der Elternzeit – Jetzt kommt Licht ins Dunkel

Quelle: Eric Thevenet

Krankenversicherung während der Elternzeit

Ich kann mich noch gut erinnern, als ich vor mehr als acht Jahren Papierberge gewälzt habe, mich im Internet informiert habe und mehrmals bei meiner Krankenkasse angerufen habe. Ich befand mich nicht nur hochschwanger in Richtung Mutter werden, sondern auch vor der Frage, wie es eigentlich mit der Krankenversicherung während der Elternzeit aussieht. Damit du nicht auch so hilflos dastehst, möchte ich dir heute hilfreiche Tipps geben, was es bei Versicherungen in der Elternzeit zu beachten gibt und was dir zusteht.

Du bist Pflichtversichert? Glückwunsch

Wenn du als Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert bist, bist du auch während der Elternzeit beitragsfrei versichert. Wenn du während der Elternzeit keine beitragspflichtigen Einnahmen hast, brauchst du dir in diesem Fall keine Gedanken um die Finanzen in Bezug auf die Krankenversicherung zu machen. Sowohl das Elterngeld als auch das Mutterschaftsgeld sind beitragsfrei. Das gilt auch, wenn du Elterngeld erhältst und in einem geringem Umfang beruflich tätig bist, zum Beispiel einem Minijob nachgehst, hast du in Bezug auf die Beitragsfreiheit im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung keine Nachteile. Denn für Minijobs gibt es nur in begrenztem Umfang Abgaben an die Sozialversicherung und es besteht keine Krankenversicherungspflicht für den Minijob.

Wenn du allerdings vorhast während der Elternzeit bis zu 30 Stunden zu arbeiten, dann wirst du versicherungspflichtig. Wie auch vor der Elternzeit zahlt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge.

Du bist freiwillig versichert? Du musst etwas tun!

Wenn du als Arbeitnehmer mehr als 4.950 Euro im Monat oder 59.400 Euro im Jahr verdienst, giltst du nicht mehr als versicherungspflichtig, sondern als freiwillig Versicherter (Stand 2018).

Grundsätzlich unterscheidet man bei den freiwillig Versicherten in diese Gruppen:

  1. Ehepartner in gesetzlicher Krankenkasse
  2. freiwillig gesetzlich versicherte Beamte
  3. Unverheiratete Elternpaare und Alleinerziehende
  4. freiwillig versicherte Beamte
  5. Studenten
  6. Ehepartner in privater Krankenkasse

Der erste Fall ist der Einfachste: Bei verheirateten Paaren, die beide gesetzlich versichert sind, fallen keine Beiträge während der Elternzeit an. Es bleibt alles beim Alten.

Bei freiwillig Versicherten, die keinen gesetzlich versicherten Ehepartner haben, hängt die zu zahlende Beitragshöhe vom Familieneinkommen ab. So wird das eigene Einkommen mit dem Partner zusammengerechnet und Kinderfreibeträge abgezogen. Daraus wird dann der zu zahlende Beitrag berechnet.

Die Personengruppe, die zu Punkt 3 gehört, sind unverheiratete Paare oder Alleinerziehende. Die Beiträge richten sich nach dem gesamten Einkommen in der Elternzeit. Liegt kein weiteres oder ein geringes Einkommen vor, zahlen Eltern einen Versicherungsbeitrag von derzeit rund 180 Euro im Monat (Stand Juli 2018).

Wenn Beamte freiwillig gesetzlich versichert sind, müssen sie weiterhin Beiträge bezahlen. Ist der Ehepartner allerdings gesetzlich versichert und nach der Elternzeit folgt eine Beurlaubung, dann kann sich der Beamte während der Beurlaubung über den Ehepartner gesetzlich familienversichern. Sind beide Ehepaare Beamte, geht das leider nicht.

Wenn du als Student in Elternzeit gehen möchtest und auch weiter eingeschrieben bist, zahlst du den gleichen Beitrag wie vorher.

Bist du privat versichert, bleibst du es auch während der Elternzeit und musst weiterhin den vollen Beitrag und den bisherigen Arbeitgeberanteil zahlen. Eine kostenfreie Familienversicherung über den gesetzlich versicherten Ehepartner ist nicht möglich.

SBK Versicherung während der Elternzeit

Das neue Familienmitglied richtig versichern

Endlich ist das neue Familienmitglied da und ihr genießt die gemeinsame Zeit. Aber auch hier muss vorher an die richtige Versicherung gedacht werden. In den meisten Fällen kann dein Kind in der gesetzlichen Krankenverischerung (GKV), zum Beispiel bei der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) kostenlos mitversichert werden. Abhängig von der Versicherung des Ehepartners gibt es Ausnahmen – am besten einfach bei deiner Krankenkasse nachfragen.

Sind beide Eltern in der GKV, so kann man frei entscheiden, bei wem das Kind mitversichert wird – auch, wenn die Eltern in unterschiedlichen Kassen versichert sind.

Bei der privaten Mitversicherung entstehen allerdings Kosten. Verdient der privat Versicherte mehr als 4.950 Euro brutto im Monat und ist Hauptverdiener, muss das Kind auch bei ihm/ihr versichert werden oder selbst gesetzlich. Sind beide Eltern privat versichert, können sie entscheiden, bei wem es mitversichert wird. Kosten entstehen hier aber auch.

Quelle: Eric Thevenet

Ich hoffe, ich konnte euch etwas Licht in den Versicherungsvorgang während der Elternzeit bringen. Wenn man sich einmal damit befasst, ist es gar nicht mehr so undurchsichtig. Und einfach bei der Krankenkasse anrufen und Fragen stellen, hilft auch meistens. Denn nur wer richtig versichert ist, hat Anspruch auf die vollen Kassenleistungen.

Ein Kommentar

  • Vielen Dank für den tollen Bericht wusste einiges noch garnicht

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